Vorstand
Der Vorstand vertritt nach Art. 9 der Vereinsstatuten den Verein Minergie nach aussen. Ihm obliegt die strategische Führung des Vereins.
Der Vorstand vertritt nach Art. 9 der Vereinsstatuten den Verein Minergie nach aussen. Ihm obliegt die strategische Führung des Vereins.
Die Begleitgruppe besteht nach Art. 11 der Vereinsstatuten aus maximal zwölf stimmberechtigten Mitgliedern. Die EnFK-RegionaIkonferenzen entsenden je zwei Delegierte. Weitere Mitglieder vertreten die Bereiche Wissenschaft, Wirtschaft und Verbände sowie den Bund. Die Begleitgruppe dient als konsultatives Gremium für Geschäftsleitung und Vorstand.
Mitglieder