Minergie-Gebäude im Klimabericht abbilden
Seit dem 01. Januar 2024 gilt in der Schweiz die «Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange» für grosse Schweizer Unternehmen.
Das heisst, diese sind verpflichtet, sowohl über ihre finanziellen Risiken aufgrund des Klimawandels und dessen Eindämmung wie auch über die Auswirkung ihrer Geschäftstätigkeiten auf Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten. Ebenfalls dazu gehört, einen Transitionsplan zu erstellen, der mit den Schweizer Klimazielen vergleichbar ist, also einen Netto-Null-Plan bis spätestens 2050. Der erste Bericht muss über das Geschäftsjahr 2024 publiziert werden.
Es ist anzunehmen, dass die Pflicht zur Klimaberichterstattung mittelfristig auf kleinere Unternehmen ausgedehnt wird. Der Bundesrat empfiehlt daher auch kleineren Unternehmen und Finanzinstituten, bereits einen Klimabericht mit einem solchen Transitionsplan zu veröffentlichen.
Minergie-Gebäude tragen wesentlich zum Klimaschutz und zur finanziellen Risikominderung im Umgang mit dem Klimawandel bei. Dies aus einer Vielzahl von Gründen. So müssen in einem Minergie-Gebäude die Treibhausgasemissionen (THGE) adressiert oder die frei belegbare Dachfläche mit PV-Modulen belegt werden. Minergie-Gebäude sind also besonders geeignet, in den Klimabericht integriert zu werden. Als Dienstleistung hat Minergie deshalb einen Bericht verfasst, der es Unternehmen erleichtert, ihre Minergie-Gebäude im Klimabericht abzubilden.